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01. WERTGUTACHTEN

ERSTELLUNG VON VERKEHRSWERTGUTACHTEN VON BEBAUTEN
UND UNBEBAUTEN GRUNDSTÜCKEN UND EIGENTUMSWOHNUNGEN

Ein Verkehrswertgutachten gibt unparteiisch und unabhängig darüber Auskunft, wie der Wert einer Immobilie
zum Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr eingeschätzt wird. Sowohl für den Verkäufer
als auch für einen Kaufinteressenten ist ein solches Gutachten ein sicheres Instrument und eine qualifizierte Grundlage für Kaufverhandlungen.

Wann wird ein Wertgutachten benötigt?
Geplanter Kauf/ Verkauf einer Immobilie
Erben/ Vererben/ Schenkung
Scheidung
Besteuerung durch das Finanzamt
Zwangsversteigerung

 
       
 


02. BERATUNG

BERATUNGEN ZUM KAUF/ VERKAUF VON IMMOBILIEN

Beim Kauf einer Immobilie handelt es sich nicht selten um ein Investitionsgeschäft. Eine Beratung durch kompetente Fachleute schützt den Laien vor Wertverlust oder Mehraufwendung durch Folgekosten

Beratung und Besichtigung vor Ort
Bewertung der Objektlage im Hinblick auf die Werterhaltung
bzw. Wertsteigerung

Beurteilung der Bausubstanz auf mögliche Baumängel und
-schäden und damit verbundene anfallende Kostenfür den
Käufer
Beurteilung des Gebäudes auf erfolgte Instandhaltungs- und
Modernisierungsmaßnahmen

Einschätzung der Dringlichkeit von Reparaturmaßnahmen
Beratung über Durchführbarkeit von Änderungswünschen
am Objekt (Bebaubarkeit des Grundstücks, Anbau, Umbau,
Aufstockung, Umnutzung etc.)

Beurteilung des Gebäudes in bezug auf den energetischen
Zustand, die daraus resultierenden Folgekosten und
Einschätzung der Kosten für eine energetische Aufrüstung
Überprüfung der Angaben des Verkäufers

 
       
 


03. SCHADENSERMITTLUNG

ERKENNEN UND EINSCHÄTZEN VON WERTBEEINFLUSSENDEN BAUMÄNGELN/- SCHÄDEN

Baumängel und- schäden an Gebäuden können gravierenden Einfluß auf den Wert der Immobilie haben. Der Eigentümer muß im schlimmsten Fall viel Geld, Zeit und Nervenkraft für die Behebung aufwenden, manchmal
ist nur noch zum Abriß zu raten.

Baumangel: Ein Mangel am Gebäude, der auf fehlerhafte
Bauweise oder Planung zurückgeführt werden kann. Es
handelt sich also um einen Fehler, der vor oder während der
Bauzeit entstanden ist. Dieser hat u.U. eine Wertminderung
zur Folge.
Bauschaden: Ein Schaden als Folge eines Baumangels,
Ergebnis äußerer Einwirkungen oder mangelhafter
Instandhaltung. Es handelt sich also grundsätzlich um einen
Fehler, der erst nach der Fertigstellung auftrat. Dieser hat u.U.
eine Wertminderung zur Folge.

Instandhaltung: vorbeugende Maßnahmen, die den
bestehenden ordnungsgemäßen Zustand aufrechterhalten.
Diese haben weder eine Wertminderung noch eine
Wertsteigerung zur Folge.
Modernisierung: Verbesserung durch bauliche
Maßnahmen, die den Gebrauchswert des Gebäudes
nachhaltig erhöhen oder die allgemeinen Wohnverhältnisse
auf Dauer verbessern oder nachhaltige Einsparungen von
Heizenergie bewirken. Diese haben u.U. eine Wertsteigerung
zur Folge.

 
 

Quellen: Kleiber/ Simon: Verkehrswertermittlung von Grundstücken
G. Sommer/ R. Kröll: Lehrbuch zur Grundstückswertwermittlung