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ERSTELLUNG EINES VERKEHRSWERTGUTACHTENDie Kosten für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens richten sich im Regelfall nach der Höhe des ermittelten Verkehrswertes. Bis vor kurzem bestand zur Honorarermittlung eine Bindung an die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), nach der aus sogenannten Honorartafeln das zustehende Honorar abgeleitet werden kann. Auch nach Aufhebung dieser Bindung sind die Honorartafeln hilfreiche Instrumente zur Kostenermittlung für den Sachverständigen. In der Regel kann man bei einem Wertermittlungsobjekt ohne jegliche Schwierigkeitsstufe mit Kosten von etwa 0,5 % des Verkehrswertes rechnen. BERATUNG VOR DEM KAUFDie Kosten für die Beratung vor einem Kauf werden nach Aufwand auf Stundenbasis vergütet. Diese werden je nach Art und Zustand des Objektes von der Sachverständigen angeboten. |